Dokument-ID: 377398

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

7.6.1. Äquivalenzverletzung

1859
Eine Äquivalenzverletzung beim Anteilstausch stellt bei der Steuerspaltung kein Anwendungshindernis des Art VI UmgrStG dar, sondern es treten die Rechtsfolgen des § 6 Abs 2 UmgrStG bei Vorliegen objektiver Bereicherung und subjektiver Bereicherungsabsicht ein. Diese Bestimmung entspricht der Regelung in § 38 Abs 4 UmgrStG (siehe Rz 1780).