Dokument-ID: 377401

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

7.6.2. Umsatzsteuer

1860
Die umsatzsteuerrechtliche Regelung in § 38f Abs 2 UmgrStG ist analog zu den in allen anderen Artikeln des UmgrStG und entspricht § 38 Abs 3 UmgrStG: Auch die Steuerspaltung stellt keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar. Durch Spaltungen kommt es auch nicht unmittelbar zu einer Vorsteuerberichtigung.