Dokument-ID: 084206

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 23. Verbot der Leerübertragung

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.