Dokument-ID: 084187

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Öffentlichrechtliche Bestimmungen

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Durch Vorschriften des öffentlichen Rechtes, nach denen die Befugnis zur unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen oder von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht ist, wird die Anwendung dieses Gesetzbuchs nicht berührt.