Bauproduktenverordnung NEU – Änderungen beim Brandschutz?
Die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Bringt sie Änderungen für Bauprodukte im Brandschutzbereich mit sich?
20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025, trat die Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft. Ihre Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt innerhalb der nächsten zwei Jahre.
Bauprodukteverordnung und Brandschutz von Bauwerken
Die BauPVO ist insofern entscheidend für den Brandschutz von Bauprodukten, als dass in ihr die grundlegenden Anforderungen an Bauwerke in Europa festgelegt werden. Dies wiederum ist die Basis für die Ermittlung der wesentlichen Merkmale von Produkten sowie für die Ausarbeitung von Normungsaufträgen, harmonisierten technischen Spezifikationen und Europäischen Bewertungsdokumenten (EADs).
Im Anhang I der BauPVO ist der Brandschutz von Bauwerken als zweite grundlegende Anforderung genannt. Darin wird definiert:
„Das Bauwerk und alle Teile davon müssen derart entworfen, errichtet, genutzt und gewartet werden, dass sie bei einem Brand den folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Die Tragfähigkeit des Bauwerks wird während eines bestimmten Zeitraums aufrechterhalten, sodass Bewohner die Möglichkeit haben, das Gebäude zu verlassen.
b) Der Zugang der Rettungs- und Notfalldienste ist sichergestellt und es gibt geeignete Mittel zur Erleichterung ihrer Arbeit.
c) Die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch wird kontrolliert und begrenzt.
d) Die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf benachbarte Bauwerke wird begrenzt.
e) Der Sicherheit der Rettungs- und Notfalldienste ist berücksichtigt worden.“
Dies unterscheidet sich hauptsächlich in der Semantik gegenüber den Ausführungen zum Brandschutz in der alten BauPVO, die Rettungs- und Notfalldienste nehmen nun eine prominentere Rolle ein. Weiterhin werden aber wohl Maßnahmen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes notwendig sein, um dieser grundlegenden Anforderung nachzukommen. National umgesetzt ist das in Österreich über die Anforderungen in den OIB-Richtlinien 2, 2.1., 2.2 und 2.3. Aus diesem Titel heraus sind also keine großen Änderungen bei Brandschutzprodukten zu erwarten.
Bauproduktenverordnung: Bedeutung ökologischer Kriterien
Neu hingegen ist der verstärkte Fokus auf ökologische Kriterien, was sich an verschiedenen Stellen der BauPVO zeigt, etwa:
- neue siebente Grundanforderung „Emissionen von Bauwerken in die Außenumgebung“ (beispielweise Treibhausgasemissionen, Abwasser, Strahlung)
- Neuformulierung der achten Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen von Bauwerken“ (beispielsweise Rückbaubarkeit, Maximierung der Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit, Minimierung der eingesetzten Mengen)
- verpflichtende ökologische Kennzahlen über den gesamten Lebenszyklus eines Bauproduktes (beispielsweise Ozonabbau, Versauerung, Feinstaubemissionen, Ökotoxizität, Ressourcennutzung)
- Einführung eines digitalen Produktpasses mit allen wesentlichen Informationen zu Umweltparametern, Kreislauffähigkeit etc
Was bedeutet das für Hersteller:innen von Brandschutzprodukten?
Da diese Kriterien jedenfalls auf die im Anhang VII der BauPVO genannten Produktfamilien und damit auf brandschutztechnisch relevante Produkte wie Stahlträger, Dämmstoffe, Fenster, Türen, Gläser, Vorhangfassaden, Brandschutzabschottungen, Brandschutzbekleidungen und viele mehr anzuwenden sind, wäre es klug, dass sich Hersteller:innen von Brandschutzprodukten mit den neuen Umweltanforderungen frühzeitig auseinandersetzen. Das bietet die Möglichkeit, sich mit der Umweltperformance der eigenen Produkte verstärkt zu beschäftigen und könnte zu Produktmodifikationen und -optimierungen hinsichtlich Trennbarkeit, Dauerhaftigkeit, Kreislauffähigkeit, Wiederverwendbarkeit, eingesetzter Ressourcen usw führen. Da dies nun auf Basis einer – noch zu definierenden – europäisch harmonisierten Methodik passieren wird, ist auch ein fairer Vergleich mit Mitbewerber:innen einfach möglich.
Fazit
Für Investor:innen, Projektentwickler:innen, Planer:innen und Architekt:innen wird die neue BauPVO die Datenbasis für Ökobilanzierung auf Bauwerksebene bilden und Entscheidungen für nachhaltige(re) Varianten unterstützen.