11.06.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1199146

Gesundheitsgefahren bei Schweißrauchen

Stefan Krähan

Der kanzerogene Schweißrauch kann zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen. Lesen Sie hier alles Wichtige zum Umgang mit Schweißrauchen.

Das Fertigungsverfahren des Schweißens wird in der betrieblichen Praxis in vielen Bereichen eingesetzt. Im Zuge dieses stoffschlüssigen Verbindungsverfahrens entsteht Schweißrauch. Dabei handelt es sich um ein Stoffgemisch mit unterschiedlichen Zusammensetzungen. Dass Schweißrauch eben nicht gleich Schweißrauch ist, bedeutet, dass es einerseits darauf ankommt, welches Schweißverfahrenzur Anwendung kommt und andererseits welche Materialien miteinander verschweißt werden und darüber hinaus, ob Zusatzstoffe verwendet werden. Dabei kann der Schweißrauch zu erheblichen Gesundheitsschädenfür die betroffenen Personen, die im ausgesetzt sind, führen. Der Grund dafür liegt darin, dass Schweißrauch krebserregende Stoffe enthalten kann, die relativ leicht über die Atemwege aufgenommen werden können. Diese Gesundheitsgefahren werden in der Praxis nach wie vor von vielen Personen unterschätzt. 

Gefährdung durch Schweißrauch – Einflussfaktoren

Die Gefährdung mit Schweißrauch in Kontakt zu kommen, besteht nicht nur für den Schweißer, sondern für alle Personen, die sich im Bereich von Schweißvorgängen aufhalten. Die im Schweißrauch vorhandenen Gefahrstoffe setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Zusammensetzung sowie die Menge des Schweißrauches hängt von folgenden Einflussfaktoren ab: 

  • Materialen und Zustand des Grundwerkstoffes 
  • Materialien des Zusatzwerkstoffes
  • Verwendete Schutzgase 
  • Umgebungsbedingungen (im Freien oder in Räumen) 

Aufgrund dieser Einflussfaktoren laufen beim Schweißen bestimmte physikalische sowie auch chemische Prozesse ab, die Atemwegs- und Lungenbelastende Gefahrstoffe, sowie giftige Gefahrstoffe oder krebserzeugende Gefahrstoffe für die betroffenen Personen darstellen. Diese partikelförmigen Schadstoffe entstehen vor allem durch das Verdampfen von Metall und dabei vor allem durch den abschmelzenden Zusatzwerkstoff aus dem Schmelzbad. 

Wie entsteht Schweißrauch?

Etwa 95 % dieser Partikel kommen aus dem Zusatzwerkstoff und 5 % aus dem Grundwerkstoff. Diese Schadstoffe resultieren einerseits aus den verwendeten Schutzgasen und andererseits aus den beim Schweißen erzeugten Gase, die durch Farbe, Öl; Lösemittel oder nitrose Gase, usw stammen. Der Metalldampf kondensiert in der Umgebungsluft, wodurch Schweißrauchpartikel entstehen. Beim Schweißrauch handelt es sich um luftgetragene Partikel, die einen Durchmesser kleiner 1 µm aufweisen. Je kleiner diese Partikel sind, desto tiefer können sich diese in die Lunge festsetzten und schlussendlich auch im gesamten Körper verteilen, wodurch es zu erheblichen Gesundheitsfolgen kommt. 

Ermittlung der Schweißrauchkonzentration

Da Schweißrauche beim Schweißprozess leider unvermeidbar sind und nicht alle Arbeiten im Freien oder gut belüfteten Bereichen erledigt werden können, ist die beste Lösung den Schweißrauch direkt nach der Entstehung abzusaugen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte der Schweißende vom Schweißrauch abgeschirmt werden. Der Arbeitgeber hat im Zuge der durchzuführenden Arbeitsplatzevaluierung nach den Bestimmungen des § 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) zu ermitteln, welche Schweißrauchkonzentrationen vorhanden sind. Die Ermittlung dieser Schweißrauchkonzentration bedeutet, dass eine entsprechende Messung durchzuführen bzw zu veranlassen ist. 

Grenzwertefür Schweißrauch

Für die beim Schweißen entstehenden Gefahrstoffe gibt es auch entsprechende Grenzwerte, die in Österreich in der Grenzwerteverordnung (GKV) enthalten sind. Diese Grenzwerte sind als so genannte MAK- oder TRK-Werte in der Grenzwerteverordnung enthalten. Für folgende im Rahmen des Schweißprozesses auftretende Gefahrstoffe gibt es Grenzwerte gem den Bestimmungen der Grenzwerteverordnung (GKV):

Gefahrstoff

Konzentration (mg/m3)

Anmerkungen

Schweißrauch (aller Arten)

5 mg/m3 A

MAK

Chrom (VI)-Verbindungen

0,01 mg/m3 E

TRK

Mangan

0,05 mg/m3 A

MAK

Nickel

0,5 mg/m3 E

TRK

E… messtechnische Festlegung für einatembaren Staub, A…messtechnische Festlegung für alveolengängigen Staub

In diesem Zusammenhang kann festgehalten werden, dass, wenn MAK-Werte eingehalten werden, im Allgemeinen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Für gefährliche Arbeitsstoffe, für die nach dem Stand der Wissenschaft keine MAK-Werte vorhanden sind, gibt es TRK-Werte. Diese gibt es für den Großteil der eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffe. Das bedeutet auch, dass im Zuge des Schweißens von korrosionsbeständigen Stählen das Auftreten von Chrom (VI)-Verbindungen und auch Nickel gegeben ist. Diese sind eindeutig krebserregend und stellen somit für den Schweißer und all jene Personen, die sich im Bereich des Schweißens aufhalten eine erhebliche Gefahr dar. Demzufolge bedeutet es auch, dass der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen hat. 

Effektive Schutzmaßnahmen gegen Schweißrauch

Was sind aber effektive Schutzmaßnahmen, damit es zu keinen Folgeschäden, insbesondere bei den Schweißern kommt? Im Zuge der Maßnahmenfindung des Arbeitgebers, die aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) bei der Arbeitsplatzevaluierung festzulegen sind, ist das so genannte “STOP“-Prinzip umzusetzen, das folgende Hierarchie zeigt: 

  • Substitution – Darunter ist zu verstehen, dass die Menge des Schweißrauches vermindert wird. Das kann durch die Auswahl eines emissionsärmeren Schweißverfahren erreicht werden. Auch die Auswahl von anderen Zusatzwerkstoffen sowie die Optimierung von Schutzgasen kann die Schadstoffmenge des Schweißrauches erheblich minimieren
  • Technische Maßnahmen – Das kann einerseits durch gekapselte Schweißzellen und andererseits durch die Verwendung von Schweißrauchabsaugungen, welche den Schweißrauch an der Entstehungsstelle absaugen, umgesetzt werden.
  • Organisatorische Maßnahmen – Insbesondere lässt sich bei der Arbeitsgestaltung ebenfalls eine Reduktion der Schadstoffkonzentration herbeiführen. So kann beispielsweise vor dem Schweißen eine Reinigung der Oberflächen durchgeführt werden. Auch die Anzahl der Arbeitnehmer, die Bereichen von Schweißrauch ausgesetzt sind, soll reduziert werden. Die regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches führt ebenfalls zu einer Minderung der Schadstoffmenge.
  • Persönliche Maßnahmen – Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere von fremdbelüfteten bzw Umluft unabhängigen Systemen.

Fazit für die Praxis

Aufgrund dieser gesetzlich vorgegebenen Hierarchie an Maßnahmen muss der Arbeitgeber entsprechend handeln. In der betrieblichen Praxis zeigt sich vor allem der gleichzeitige Einsatz von leistungsstarken Absaugungen und die Verwendung von fremdbelüfteten Schweißerhelmen, was die Gefährdung für die betroffenen Schweißer erheblich reduziert. Die richtige Auswahl der Absaugeinrichtung spielt beim Schweißen eine wesentliche und entscheidende Rolle. Im Zusammenhang mit Schweißrauchabsaugungen ist auch zu erwähnen, dass bei der Verwendung von eindeutig krebserregenden Arbeitsstoffen, eine Rückführung der Abluft, auch wenn diese gereinigt ist, in Räumen verboten ist. Dieses vorhandene Umluftverbot ist im § 15 der Grenzwerteverordnung (GKV) enthalten. Neben der technischen Maßnahme der Schweißrauchabsaugung ist in vielen Fällen auch die Verwendung von belüfteten Schweißerhelmen mit Partikelfiltern entscheidend dafür, dass der Schweißer nicht von Schweißrauch oder Komponenten wie Chrom, Manganoder Nickelgefährdet ist.

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