12.09.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1183989

Neue TRVB 117: Schulungen von Brandschutzorganen erstmals online möglich

Clemens Purtscher - WEKA (mmi)

Mit der Ausgabe 2024 der TRVB 117 wurde erstmals die Möglichkeit vorgesehen, einen Teil der Schulungen von Brandschutzorganen online durchzuführen.

Die aktuelle Ausgabe der TRVB 117/24 (O) ermöglicht Brandschutzbeauftragten und anderen Brandschutzorganen, einen Teil Ihrer Aus- und Fortbildung online zu absolvieren.

Die Option Brandschutz-Schulungen online durchzuführen, besteht für

  • den ersten Tag des Moduls 2 (Brandschutzbeauftragte) und
  • Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von maximal 50 % der Schulungsdauer.

Welche Inhalte am ersten Tag des Moduls 2 unterrichtet werden, liegt in der Entscheidung der Ausbildungsinstitution. Natürlich kann dies keine praktischen Inhalte (Übungen, Vorführungen etc) betreffen. Auch die schriftliche Erfolgskontrolle ist im Präsenzteil durchzuführen.

Anforderungen an Online-Schulungen von Brandschutzorganen gem TRVB 117:

  • ausschließlich live (Vortragende und Lernende arbeiten zeitgleich)
  • keine Hybridveranstaltungen (Online-Zuschaltung von Teilnehmern in einen Präsenzkurs)
  • Anwesenheit der Teilnehmer vor dem Bildschirm mehrmals kontrollieren (zB durch Fragen)
  • Ausbildungsinstitution und Teilnehmer müssen über die nötige Hard- und Software verfügen.

Die technische Ausstattung muss es ermöglichen, dass bei Online-Brandschutz-Schulungen

  • Fragen gestellt und beantwortet werden,
  • Themen in Kleingruppen erarbeitet werden und
  • Pausengespräche geführt werden können.

Den Teilnehmern muss eine leicht verständliche Bedienungsanleitung zur Verfügung gestellt werden. Für die Vortragenden empfiehlt die TRVB 117, zur Unterstützung eine Regiebegleitung durch eine zweite Person vorzusehen.

Schulungsvideos im Rahmen der Online-Brandschutz-Schulungen dürfen nicht mehr als 15 % der Kursdauer einnehmen. Lernvideos mit freier Zeiteinteilung sind als zusätzliche Unterstützung zulässig, werden aber nicht auf die Kurszeiten angerechnet.

Es ist nicht möglich, den Fernunterricht und den Präsenzteil desselben Kurses oder Seminars bei verschiedenen Ausbildungsinstitutionen zu besuchen.

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