24.06.2025 | Bau & Immobilien | ID: 1200842

Auswirkungen der NIS-2-Richtlinie auf die Photovoltaik-Branche

Albert Scherzer - WEKA (mha)

Die NIS-2-Richtlinie soll die Cybersicherheit in der EU stärken. Wegen ihrer zentralen Rolle in der Energieversorgung sind Photovoltaikunternehmen zu Maßnahmen zum Risikomanagement verpflichtet.

Die NIS-2-Richtlinie enthält klare und verbindliche Anforderungen für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren bezüglich des Risikomanagements und der Meldung von Sicherheitsvorfällen. Diese Pflichten stellen einen zentralen Bestandteil der Richtlinie dar, da sie dazu beitragen sollen, das allgemeine Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit zu verbessern, Vorfälle schnell zu identifizieren und die Auswirkungen von Sicherheitsverletzungen zu minimieren. Die Meldepflichten sollen nicht nur Unternehmen zur schnelleren Reaktion und Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse anregen, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Organisationen und den zuständigen Behörden stärken.

Einordnung von Photovoltaik-Unternehmen für die NIS-2 Richtlinie

Um zu erfahren, ob sie von der NIS-2 Richtlinie betroffen sind, müssen Unternehmen nicht nur ihre Branche und die Art ihrer Infrastruktur berücksichtigen, sondern auch die Kriterien bezüglich ihrer Größe und finanziellen Kapazitäten. Unternehmen, die entweder 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mindestens zehn Millionen Euro erzielen, sind grundsätzlich verpflichtet, die Cybersicherheitsvorgaben der NIS-2 zu erfüllen. Diese Schwellenwerte zielen darauf ab, Organisationen zu erfassen, die eine gewisse Marktgröße und organisatorische Struktur aufweisen und daher eine größere Verantwortung für die Sicherstellung der Infrastruktur und deren Funktionsfähigkeit tragen.

Innerhalb der NIS-2 Richtlinie wird zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen unterschieden:

Wesentliche Einrichtungen sind Organisationen oder Unternehmen, deren Dienste für das tägliche Leben und die Infrastruktur einer Gesellschaft unentbehrlich sind. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Einrichtungen könnte erhebliche Folgen für die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder die Wirtschaft haben. Wenn ein Photovoltaik-Unternehmen eine große Rolle bei der Stromerzeugung spielt, die für die Stabilität der Energieversorgung eines Landes oder einer Region unerlässlich ist, kann es als wesentliche Einrichtung eingestuft werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn es als Teil des Stromnetzes zur Grundversorgung beiträgt, zB durch die Bereitstellung von Solarstrom im großen Maßstab für öffentliche Einrichtungen oder den industriellen Sektor.

Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen, die ebenfalls eine wichtige Rolle für das Funktionieren der Gesellschaft spielen, aber deren Ausfall oder Beeinträchtigung nicht unbedingt die gleiche unmittelbare Gefährdung wie bei wesentlichen Einrichtungen darstellt. Sie unterliegen ebenfalls den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie, jedoch nicht in derselben strengen Form wie wesentliche Einrichtungen. Falls das PV-Unternehmen kleinere Installationen betreibt, die nicht direkt zur nationalen oder regionalen Energieversorgung gehören oder keine kritische Rolle im nationalen Energiemarkt spielen, könnte es als wichtige Einrichtung eingestuft werden.

Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit für PV-Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie legt umfassende Maßnahmen fest, die Unternehmen und Organisationen ergreifen müssen, um die Cybersicherheit in kritischen Sektoren zu gewährleisten. Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach der Kritikalität der Einrichtung, wobei wesentliche Einrichtungen strengeren Anforderungen unterliegen als wichtige Einrichtungen. Die Maßnahmen sind wie folgt:

  • Entwicklung von Konzepten für Risikoanalysen und die Sicherheit von Informationssystemen
  • Maßnahmen, die zur Erkennung und Minimierung von Sicherheitsvorfällen beitragen
  • Sicherstellung der Geschäftskontinuität durch Backup- und Krisenmanagementmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Lieferketten
  • Cyberhygieneverfahren sowie Schulungen, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Cybersicherheit
  • Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselungstechnologie
  • Personalsicherheit, Zugriffskontrollen und Management von Anlagen
  • Lösungen für Multi-Faktor-Authentifizierungen oder kontinuierliche Authentifizierungen
  • Verwendung von sicherer Sprach-, Video- und Textkommunikation

Meldepflichten nach der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie enthält klare und verbindliche Anforderungen für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren bezüglich der Meldung von Sicherheitsvorfällen. Diese Meldepflichten stellen einen zentralen Bestandteil der Richtlinie dar, da sie dazu beitragen sollen, das allgemeine Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit zu verbessern, Vorfälle schnell zu identifizieren und die Auswirkungen von Sicherheitsverletzungen zu minimieren.

Ein zentraler Aspekt der NIS-2-Meldepflichten ist die Frist für die Meldung von Vorfällen. Nach der Richtlinie müssen wesentliche Einrichtungen einen schwerwiegenden Vorfall innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung melden. Dies bedeutet, dass Unternehmen schnell handeln müssen, um die relevanten Behörden und andere betroffene Parteien über den Vorfall zu informieren.

Für wichtige Einrichtungen gelten ähnliche Meldefristen, wobei hier ebenfalls innerhalb von 24 Stunden die ersten Meldungen abgegeben werden müssen, falls der Vorfall schwerwiegende Auswirkungen auf die Kontinuität ihrer Dienste haben könnte. Allerdings gibt es bei den wichtigsten Einrichtungen auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen etwas mehr Zeit für die detaillierte Berichterstattung zu nutzen.

Die Meldepflicht umfasst in erster Linie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle wie Cyberangriffe, Störungen im Betrieb, Datenpannen und kritische Schwachstellen.

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