06.05.2025 | Nachhaltigkeit | ID: 1197518

Die Lieferkettenrichtlinie CSDDD unter dem Omnibus-Paket

Sylvia Albrecht

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Omnibus-Paket betrifft auch die Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Unsere Autorin und Referentin Sylvia Albrecht beleuchtet die Auswirkungen in diesem Bereich und fasst zusammen, was Unternehmen jetzt tun sollten.

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das erste Omnibus-Paket zur Vereinfachung und Entlastung im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung. Dieses Paket schlägt gezielte Änderungen an mehreren Richtlinien vor, darunter der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ohne die grundlegenden Ziele der Nachhaltigkeitsregulierung zu gefährden.

Was bedeutet das für die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD?

Die CSDDD, die 2024 beschlossen wurde, verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten. Durch das Omnibus-Paket sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Verschiebung des Inkrafttretens: Die Frist für die erstmalige Anwendung wird um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben (stop-the-clock).
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs: Die Sorgfaltspflichten sollen sich künftig zunächst nur noch auf direkte Geschäftspartner (Tier 1) beziehen, nur bei substanzieller Kenntnis (noch genauer zu definieren) von negativen Auswirkungen müssen auch die indirekten Lieferanten geprüft werden.
  • Reduzierte Überwachung: Statt jährlicher Überprüfungen sollen Unternehmen ihre Lieferketten nur noch alle fünf Jahre bewerten müssen.
  • Vertragsmaßnahmen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, Verträge mit nicht konformen Lieferanten zu suspendieren, anstatt sie zu beenden.
  • Zivilrechtliche Haftung: Die EU-weite Regelung zur zivilrechtlichen Haftung wird gestrichen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten eigene Regelungen treffen, wobei das Recht der Opfer auf vollständige Entschädigung erhalten bleibt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Umsetzbarkeit der Richtlinie zu verbessern und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern.

Herausforderungen im Zusammenspiel mit der CSRD

Die CSDDD hängt eng mit der CSRD zusammen bzw kann als Basis für die doppelte Wesentlichkeit gesehen werden. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte. Das Omnibus-Paket bringt auch hier bedeutende Änderungen mit sich:

  • Reduzierung des Anwenderkreises: Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder über EUR 50 Millionen Umsatz oder über EUR 25 Millionen Bilanzsumme sollen berichtspflichtig sein. 
  • Verschiebung der Berichtspflichten: Für Unternehmen, die ursprünglich ab 2025 oder 2026 berichtspflichtig gewesen wären (zweite und dritte Welle), wurde der Startzeitpunkt um zwei Jahre verschoben („stop-the-clock“).
  • Vereinfachung der Berichtsstandards: Die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte soll reduziert und sektorspezifische Standards gestrichen werden. 
  • Freiwillige Berichterstattung für KMU: Für kleinere Unternehmen (unter 1.000 Mitarbeitende) wird ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsstandard eingeführt, um den so genannten „Trickle-Down-Effekt“ zu vermeiden.

Diese Änderungen können zu Herausforderungen führen, insbesondere in Bezug auf die Kohärenz zwischen den Anforderungen der CSDDD und der CSRD. So umfasst die Risikoanalyse gemäß CSDDD im Omnibus-Vorschlag zunächst nur die direkten Lieferanten, bei der impact materiality im Rahmen der CSRD-Berichterstattung wird die gesamte Lieferkette inkl. der den direkten Lieferanten vorgelagerten Schritte betrachtet und in der Konsequenz in der Strategie auch berücksichtigt. Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre Sorgfaltspflichten und Berichterstattungen aufeinander abgestimmt sind, um Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu vermeiden.

Lösungsansätze: Integrierte Ansätze und proaktive Vorbereitung

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Synergien nutzen: Die Prozesse zur Umsetzung der CSDDD und der CSRD sollten integriert werden, um Effizienzgewinne zu erzielen.

2. Lieferanten einbinden: Frühzeitige Kommunikation mit direkten Geschäftspartnern ist weiterhin entscheidend, um die Sorgfaltspflichten effektiv umzusetzen.

3. Rechtliche Entwicklungen beobachten: Da die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht alle endgültig beschlossen sind, ist es wichtig, den Gesetzgebungsprozess aufmerksam zu verfolgen:

  •  Nach dem Vorschlag der EU-Kommission haben Rat und Parlament im März und April dem Vorschlag bzgl „stop-the clock” (Verschiebung des Inkrafttretens für CSRD um 2 Jahre und CSDDD um 1 Jahr) zugestimmt, so dass die nationalen Parlamente dies bis Ende 2025 umsetzen müssen.
  • Die EU-Kommission hat die EFRAG mit der Vereinfachung der ESRS (Datenpunkte) beauftragt, ein Ergebnis soll bis Ende Oktober 2025 vorliegen.
  • Die inhaltlichen Punkte (zB Reduzierung der Risikoanalyse auf die direkten Lieferanten, Aussetzen der EU-weiten Regelung zur zivilrechtlichen Haftung) ist noch in Verhandlung, ein Ergebnis wird bis Ende 2025 erwartet.

Fazit

Das Omnibus-Paket der EU-Kommission bringt bedeutende Änderungen für die CSDDD und die CSRD mit sich. Während die Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen begrüßt wird, ist es entscheidend, die verbleibenden Anforderungen sorgfältig zu analysieren und umzusetzen. Ein integrierter Ansatz, der sowohl die Sorgfaltspflichten als auch die Berichterstattung berücksichtigt, wird Unternehmen helfen, den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

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