27.06.2025 | Arbeitsrecht | ID: 1201199

Ab 01.07.2025: Kilometergeld für Motor- und Fahrräder wird gesenkt

WEKA (aga)

Mit 1. Januar 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für Motor- und Fahrräder erhöht. Durch einen Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz 2025 erfolgt ab Juli jedoch eine erneute Senkung.

Erst mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für Motor- und Fahrräder auf 0,50 Euro angehoben und damit für Pkw, Motorräder und Fahrräder vereinheitlicht. Nun wird es jedoch ab dem 1. Juli 2025 für Motor- und Fahrräder wieder auf 0,25 Euro reduziert.

Höhe des Kilometergeldes ab 01.07.2025

Die Höhe des steuerfreien Kilometergeldes beträgt:

Kilometergeld für

01.01.– 30.6.2025

Ab 01.07.2025

Motorfahrräder und Motorräder

0,50

0,25

Pkw und Kombinationskraftwagen

0,50

0,50

Zuzüglich für jede aus dienstlichen Gründen mitbeförderte Person

0,15

0,15

Fahrrad

0,50

0,25

Fußgeher

0,38

0,38

Die Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für PKW, Motorfahrräder bzw Motorräder beträgt 30.000 km/Jahr, jene für Fahrräder 3.000 km/Jahr (bis 31.12.2024: 1.500 km) und für Fußgänger wurde die Untergrenze mit einem Kilometer (bis 31.12.2024: 2 km) festgelegt.

Hinweis:

Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde mit BGBl I Nr 25/2025 am 1. Juli 2025 kundgemacht.

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