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27.09.2022 | Bilanz und Steuern | ID: 1123070

Schenkung auf den Todesfall

WEKA (red)

Erfahren Sie in diesem Beitrag, ob für eine gültige Schenkung auf den Todesfall stets ein Notariatsakt errichtet werden muss.

Für eine gültige Schenkung auf den Todesfall ist Voraussetzung, dass sie in Form eines Notariatsaktes errichtet wird und sich der Geschenkgeber vertraglich kein Widerrufsrecht ausbedingt (vgl § 603 ABGB idf ErbRÄG 2015).

Nach der jüngsten Rechtsprechung des OGH kann jedoch ein gerichtlicher Vergleich den vorgeschriebenen Notariatsakt ersetzen (vgl OGH 23.06.2022, 5 Ob 247/21s). Dies gilt beispielsweise auch für die Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteiles (8 Ob 521/94).

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