Neue Richtwerte seit 1. April 2022
Nun kommt sie doch – eine Erhöhung der Richtwerte mit 1. April 2022. Nachdem aufgrund der Corona-Krise ein Jahr pausiert wurde, sind nun in BGBl. II Nr. 137/2022 die neuen Richtwerte kundgemacht worden.
Nach bisheriger Rechtslage erhöhten sich die Richtwerte jedes zweite Jahr. Die letzte Erhöhung der Richtwerte fand im Jahr 2019 statt und wurde in BGBl II Nr 70/2019 kundgemacht. Die nächste Erhöhung wäre somit für den 1. April 2021 angestanden. Augrund der wirtschaftlichen und sozialen Belastungen, die die COVID-19-Pandemie für große Teile der österreichischen Bevölkerung mit sich bringt, wurde die Erhöhung deshalb durch eine gesetzliche Maßnahme, das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz, um ein Jahr verschoben.
Mit BGBl II Nr 137/2022 wurde nun jedoch eine Erhöhung der Richtwerte festgesetzt, die mit 1. April 2022 mietrechtlich wirksam wurde.
Neue Richtwerte ab 1. April 2022
Bundesland |
Neu: ab 01.04.2022 |
Alt: von 01.04.2019 bis 31.03.2022 |
Burgenland |
EUR 5,61 |
EUR 5,30 |
Kärnten |
EUR 7,20 |
EUR 6,80 |
Niederösterreich |
EUR 6,31 |
EUR 5,96 |
Oberösterreich |
EUR 6,66 |
EUR 6,29 |
Salzburg |
EUR 8,50 |
EUR 8,03 |
Steiermark |
EUR 8,49 |
EUR 8,02 |
Tirol |
EUR 7,50 |
EUR 7,09 |
Vorarlberg |
EUR 9,44 |
EUR 8,92 |
Wien |
EUR 6,15 |
EUR 5,81 |
Anhebung der Mieten
Bei neuen Mietverträgen für Altbau- und Gemeindewohnungen können die neuen Richtwerte ab sofort herangezogen werden, bei bestehenden Mietverträgen dürfen die Mieten frühestens ab 1. Mai angehoben werden, aber auch nur dann, wenn der Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel enthält, was üblicherweise der Fall ist.