01.03.2022 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1110987

Nachhaltigkeitsbericht bringt neue Argumente für Investitionen in den Arbeitsschutz

WEKA (kp)

Mit dem Nachhaltigkeitsbericht der EU kommen auf Unternehmen ab 2023 neue Pflichten zu. Ua wird über Aktivitäten zum Arbeitsschutz zu berichten sein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag, wie Nachhaltigkeit und Arbeitsschutz zusammenhängen.

Neue Pflicht ab 2023: Erstellung eines jährlichen Nachhaltigkeitsberichts (ESG-Report)

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Viele Begleitmaßnahmen werden jetzt geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Derzeit auf den Weg gebracht wird eine Ausweitung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESG-Reporting). Der Nachhaltigkeitsbericht muss Informationen zu den Aktivitäten des Unternehmens bezüglich Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) enthalten und ist jährlich zu erstellen.

Investitionen in den Arbeitsschutz zählen zu Aktivitäten für die Nachhaltigkeit

Laut Richtlinienentwurf müssen im Bericht auch Informationen zu Sozialfaktoren des Unternehmens enthalten sein, unter anderem über

„ii) Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer und anpassungsfähiger Beschäftigung, Löhne, sozialer Dialog, Tarifverhandlungen und Einbeziehung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sowie ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld“ (Artikel 19b (2) b)).

Die EU wird in einem eigenen Rechtsakt verlautbaren, welche Informationen im Detail anzuführen sind und in welcher Form.

ESG Report Inhalte

Welche Unternehmen sind betroffen?

Direkt betroffen sein werden mehr Unternehmen als bisher. Neben Banken und Finanzdienstleister auch

  • Alle Großunternehmen (erfüllen mind zwei der folgenden drei Kriterien: >250 MA/40 Mio EUR Umsatz/>20 Mio EUR Bilanzvolumen)
  • An einem geregelten Markt in der EU notierte KMU (vereinfachte Standards und drei Jahre Übergangsfrist)
  • nicht börsennotierter KMU auf freiwilliger Basis.

Indirekt betroffen sein können auch alle übrigen Unternehmen. Vor allem durch Druck seitens der Banken, und auch von Kooperationspartnern, Stakeholdern, Finanzgesellschaften als Inhaber, Investoren, … . Denn diese müssen in nachhaltige Projekte investieren und das in ihrem eigenen Nachhaltigkeitsbericht auch belegen können.

Vorteile von Nachhaltigkeitsberichten

Alle Unternehmen können darüber hinaus davon profitieren, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, mit den Vorteilen:

  • Image und Arbeitgeberattraktivität
  • Schaffung neuer Geschäftsfelder
  • Stärkung der Kundenbindung

Weiterführende Informationen

Richtlinienentwurf (Details siehe pdf Seite 55)

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