16.11.2022 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1126630

POP-Verordnung: Wie regelt die EU besonders problematische Stoffe?

Marko Sušnik

Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Auswirkungen die Novelle der POP-Verordnung in Zukunft für Unternehmen in der Praxis haben wird.

Die Abkürzung POP steht für persistente organische Schadstoffe, engl. Persistent Organic Pollutants. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von Chemikalien, die weltweit geregelt sind bzw ganz verboten werden. Einige dieser Chemikalien waren bzw sind zT noch immer wichtige Industriechemikalien, allerdings haben sie eine baldige Ablaufzeit.

Gesetzliche Bestimmungen & Ziele der Verordnung

Das Stockholmer Übereinkommen ist eine Art globale Chemikalienregulierung. Diese wird in der EU mit der Verordnung (EU) Nr 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, die am 15. Juli 2019 in Kraft getreten ist, implementiert. Damit ist das auch in Österreich geltendes Recht. Diese EU-Verordnung aus 2019 ersetzt eine bereits ältere EU-Verordnung aus 2004 und setzt bzw verschärft deren Regelungen für persistente organische Schadstoffe.

Wesentliches Ziel des internationalen Stockholmer Übereinkommens – und damit auch der EU-Verodnung – ist die Beendigung der Herstellung, Vermarktung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. Diese Stoffe können aufgrund bestimmter Eigenschaften sehr negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Beispielsweise sind das krebserzeugende Eigenschaften, Giftigkeit, schwere Abbaubarkeit in der Umwelt oder Verfrachtungseignung, das heißt sie werden leicht in der Umwelt transportiert. Um welche Stoffe und Maßnahmen es sich genau handelt, das findet sich in den Anhängen der EU-Verordnung.

Auswirkungen für Unternehmen in der Praxis

Unternehmen, die POPs verwenden, sollten sich im Klaren sein, dass deren Stoffe wohl nicht mehr lange verfügbar sein werden, wenn sie nicht bereits verboten sind. Denn die EU-POP-Verordnung sieht generelle Verbote der Herstellung, Vermarktung und Verwendung vor. Sie greift auch in anlagenbezogene Aspekte und in die Abfallbehandlung ein.

Novelle der POP-Verordnung: Konsequenzen für die Zukunft

Mit der neuen überarbeiteten EU-POP-Verordnung hat sich die EU in diesem Bereich – der Regulierung von POPs – stärker aufgestellt. Maßnahmen können nun schneller und dynamischer gesetzt werden. Auch die internationalen Aktivitäten nehmen zu, da die Europäische Chemikalienagentur ECHA eine Reihe von administrativen, technischen und wissenschaftlichen Aufgaben übertragen bekommen hat.

Gestärkt wurde auch der Vollzug, dabei ganz besonders die Koordinierung und Harmonisierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten der EU. Auch der Zugang zu Umweltinformationen für die Öffentlichkeit wurde gestärkt. Damit steht die Verwendung von POPs noch stärker im kritischen Rampenlicht, als dies bisher der Fall war.

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