Kündigung

  • Kündigung – Grundlagen

  • Kündigung von Angestellten und Arbeitern

    § 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212
  • Kündigung von Arbeitern

    In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Arbeitern 14 Tage. Diese Regelung gilt jedoch nur, sofern es keine abweichenden kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gibt.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246223
  • Kündigung – Betriebsratsverständigung

    Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570
  • Kündigung – Verständigung des Betriebsrates

    Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden zu verständigen. Hier eine Mustervorlage für eine solche Verständigung.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970376
  • Kündigungsfrühwarnsystem

    Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.
    WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645
  • Nichteinhaltung von Kündigungsbestimmungen

    Im Falle der Nichteinhaltung von Kündigungsbestimmungen kommt es zu frist- und terminwidrigen Kündigungen, die zwar grundsätzlich Beendigungswirkung haben, jedoch für den Kündigenden nachteilige Folgen mit sich bringen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251201
  • Finanzielle Ansprüche bei Kündigung

    Auch nach einer Kündigung bestehen noch (gegenseitige) finanzielle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis wie Urlaubsersatzleistung oder Ausbildungskostenrückersatz.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256605
  • Kündigung im Krankenstand

    Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555
  • Änderungskündigung

    Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664

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