Kürzlich aktualisiert

  • Telearbeit

    Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.
    Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807
  • Geringfügig Beschäftigte

    Ein geringfügiges Dienstverhältnis liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag („Geringfügigkeitsgrenze“) nicht übersteigt.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031063
  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit

    Bei Teilzeitarbeit sollte der Beginn der Teilzeitarbeit, das Stundenausmaß und die Lage der Teilzeitarbeit festgelegt werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Senkung der vertraglich festgesetzten Arbeitszeiten.
    Herta Bauer - WEKA (red) - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 999759
  • Telearbeit und Lohnsteuer

    In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Werbungskosten bei Telearbeitsvereinbarungen geltend gemacht werden können oder wann Arbeitnehmer:innen die Telearbeitspauschale zusteht.
    Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung

    Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten aus, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163
  • Fallweise Beschäftigte

    Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259
  • Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245356
  • Teilzeitbeschäftigung – Abänderung eines bestehenden Dienstverhältnisses

    An dieser Stelle findet sich eine hilfreiches Muster für eine Zusatzvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zur Abänderung eines bestehenden Dienstvertrages mit Vollzeit in ein Dienstverhältnis mit Teilzeit.
    Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488700
  • Dienstvertrag – Angestellter

    Hier finden Sie einen Musterarbeitsvertrag für einen Angestellten. Neben den Mindesterfordernissen enthält der Vertrag auch Klauseln bezüglich Konkurrenzverbot, Verschwiegenheitspflicht oder Ausbildungskostenrückersatz.
    WEKA (red) - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 621410
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen

    Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900

Inhalt wird geladen