Kürzlich aktualisiert

  • Sozialversicherung und freie Dienstnehmer

    Der Auftraggeber hat freie Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Wie vorzugehen ist, wenn der freie Dienstnehmer verspätet eine Honorarnote gestellt hat, ist in diesem Beitrag zu erfahren.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250520
  • Fallweise Beschäftigte

    Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259
  • Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

    Für die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag

    Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Sonderbeiträge) werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen (jeweils zur Hälfte, 3 %).
    WEKA (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245173
  • All-In-Vereinbarungen

    Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397
  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt

    Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033
  • SEG-Zulagen

    SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165
  • Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)

    Pflegefreistellung bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes.
    Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243141
  • Privatnutzung des Firmenwagens

    Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann ist ein monatlicher Sachbezug anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023241
  • Lohn- und Gehaltserhöhungen bei Altersteilzeitvereinbarung

    Kollektivvertragserhöhungen werden durch eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages um den Tariflohnindex abgegolten.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308688

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