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WEKA (aga) | News | 03.11.2016

Abrechnung von fallweisen Beschäftigten nach Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Mit 1.1.2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Dies bringt SV-rechtliche Konsequenzen bei der richtigen Abrechnung von fallweisen Beschäftigten mit sich.

Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich. Dabei ist die tägliche Höchstbemessungsgrundlage zu berücksichtigen.

Beispiel: Geringfügiges Dienstverhältnis ja/nein

Arbeitstage

Entgelt des Dienstnehmers

Geringfügige Beschäftigung

15.01

EUR 150,00

Ja

18.01

EUR 230,00

Ja, die tägliche HBGl ist zu berücksichtigen (2017: EUR 166,00)

25.01

EUR 480,00

Nein

Eine Vollversicherung besteht nur am 25.01. Es sind zwei Beitragsgrundlagennachweise (zwei geringfügige Dienstverhältnisse, ein vollversichertes Dienstverhältnis) der GKK zu übermitteln.

Beispiel: Nachzahlung SV-Dienstnehmeranteil durch Dienstnehmer

Arbeitstage

Entgelt des Dienstnehmers

Geringfügige Beschäftigung

15.01

EUR 230,00

Ja, die tägliche HBGl ist zu berücksichtigen (2017: EUR 166,00)

18.01

EUR 230,00

25.01

EUR 230,00

Dienstgeber
Für den Dienstgeber ist der Dienstnehmer ein geringfügig Beschäftigter, da jeder Arbeitstag als eigenständiges Dienstverhältnis zählt und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze pro Arbeitstag nicht überschritten wird.

Dienstnehmer
Die Summe aller täglichen Höchstbeitragsgrundlagen (EUR 498,00) übersteigt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von EUR 425,70 (Wert 2017). Der Dienstnehmer ist damit vollversichert und hat daher im Folgejahr die von der Gebietskrankenkasse vorgeschriebenen DN-Anteile zur PV und KV nachzuzahlen.

Beispiel: Dienstgeberabgabe

Arbeitstage

Entgelt des Dienstnehmers A

Geringfügige Beschäftigung

15.01

EUR 120,00

Ja

18.01

EUR 120,00

25.01

EUR 120,00

Arbeitstage

Entgelt des Dienstnehmers B

Geringfügige Beschäftigung

14.01

EUR 290,00

Ja, die tägliche HBGl ist zu berücksichtigen (2017: EUR 166,00)

20.01

EUR 290,00

Sowohl Dienstnehmer A, als auch Dienstnehmer B sind geringfügig Beschäftigte, da jeder Arbeitstag als eigenständiges Dienstverhältnis zählt und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze pro Arbeitstag nicht überschritten wird.

Bei Dienstnehmer A beträgt die Beitragsgrundlage EUR 360,00 und Bei Dienstnehmer B EUR 332,00. In Summe betragen die Beitragsgrundlagen EUR 692,00. Somit fällt die Dienstgeberabgabe (DAG) an, da in Summe das 1,5fache (= EUR 638,55) der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.