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Dokument-ID: 272182

WEKA (aga) | News | 01.06.2011

Änderungen bei Altersteilzeitvereinbarungen mit 1.1.2011

Falls ein Arbeitnehmer eine Blockzeitvereinbarung mit Ihnen vereinbaren möchte, dann erhalten Sie als Arbeitgeber künftig weniger an Kosten ersetzt. Ab 1.1.2011 wurde nämlich der Kostenersatz bei Blockzeitvereinbarungen von 55 % auf 50 % reduziert.

Zugangsalter Altersteilzeit

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde das derzeit geltenden Zugangsalter zur Altersteilzeit (53 Jahre für Frauen, 58 Jahre für Männer) als Dauerrecht verankert.

Kostenersatz bei Blockzeitvereinbarungen

Reduziert wurde der Kostenersatz bei Blockzeitvereinbarungen. Dienstgeber, die Blockzeitvereinbarungen vor dem 31.12.2010 abgeschlossen haben, erhalten weiterhin einen Kostenersatz von 55 %. Für Blockzeitvereinbarungen, die jedoch nach dem 31.12.2010 abgeschlossen werden, erhält der Dienstgeber nur mehr 50 % Kostenersatz. Der Kostenersatz bei kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzungs-Modellen bleibt mit 90 % unverändert.