© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 634278

WEKA (aga) | News | 03.12.2013

Änderungskündigung - Steuerbegünstigte Auszahlung einer Abfertigung

Ist bei einem Wechsel von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung mit formaler Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses die Auszahlung einer Abfertigung steuerbegünstigt?

Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen Abfertigung gem § 67 Abs 3 EStG sind ein

  • arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Abfertigung und
  • die Auflösung des Dienstverhältnisses.

Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wird bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch geltend gemacht, sind grundsätzlich ein beendetes und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Eine andere Beurteilung ist dort angebracht, wo die unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde.

Beispiel

Bei Fortsetzung eines Dienstverhältnisses mit Monatsbezügen von EUR 4.200,- statt EUR 4.300,- kann nicht von einer „wesentlich veränderten“ Fortsetzung gesprochen werden. Eine begünstigte Besteuerung der Abfertigung gem § 67 Abs 3 EStG kommt nicht in Betracht, da eine „unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses“ vorliegt.

Bei einem Wechsel von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung mit formaler Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses wird grundsätzlich von einem neuen Dienstverhältnis auszugehen sein. Bei einer Reduktion der Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 28 Stunden und entsprechender Kürzung der Bezüge wird regelmäßig nicht mehr von einer „im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung des Dienstverhältnisses“ gesprochen werden können. In diesem Fall ist eine begünstigte Besteuerung der Abfertigung möglich (VwGH, 2009/13/0207, 25.11.2013).

Hinweis

Personalverrechnung

Mehr zum Thema Änderungskündigung und Teilzeitbeschäftigung finden Sie in unserem aktuellen Praxishandbuch „Lohn- und Gehaltsverrechnung".