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WEKA (aga) | News | 11.01.2018

Alles auf einem Blick – Die wichtigsten Werte für die Personalverrechnung 2018

In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Werte für die Personalverrechnung übersichtlich zusammengefasst. Von der Höhe der Ausgleichstaxe bis zu den SV-Beiträgen.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Niedrigverdiener 2018

Mit 01.01.2018 gilt folgende Staffelung:

Grenzwert 2018

Höhe
AlV-Beitrag

Beitrags-
gruppe

bis EUR 1.381,00

beitragsfrei

N25a

EUR 1.381,01 bis EUR 1.506,00

1 %

N25b

EUR 1.506,01 bis EUR 1.696,00

2 %

N25c

ab EUR 1.696,01

3 %

-

Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2018 wurde mit EUR 128,– festgelegt. Mit 01.01.2020 wird die Auflösungsabgabe abgeschafft.

Ausgleichstaxe

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von Anzahl der Arbeitnehmer.

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2018

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

257,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

361,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

383,00

Dienstgeberbeitrag zum FLAG

Ab 1.1. 2018 beträgt der DB 3,9 % der Beitragsgrundlage.

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Keine Veränderung im Jahr 2018. Die Höhe für 2018 beträgt daher:

Bundesland

2018

Wien

0,40 %

Niederösterreich

0,40 %

Burgenland

0,44 %

Oberösterreich

0,36 %

Kärnten

0,41 %

Steiermark

0,39 %

Salzburg

0,42 %

Tirol

0,43 %

Vorarlberg

0,39 %

Sozialversicherungswerte für 2018

Für das Kalenderjahr 2018 gelten folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage:

SV-Werte

Wert 2018 
 

Geringfügigkeitsgrenze täglich

entfällt

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

438,05

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

657,08

Höchstbeitragsgrundlage täglich

171,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

5.130,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG

5.985,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen

10.260,00

Unpfändbare Freibeträge

Für das Kalenderjahr 2018 ergeben sich daher folgende unpfändbare Freibeträge:

Allgemeiner Grundbetrag

Werte 2018

- monatlich

EUR

909,00

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

1.060,00

Unterhaltsgrundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

181,00

Unterhaltssteigerungsbetrag

 

 

- monatlich

EUR

905,00

Höchstberechnungsgrundlage

 

 

- monatlich

EUR

3.620,00

Wohnbauförderungsbeitrag

Seit 1.1.2018 ist der Wohnbauförderungsbeitrag eine Landesabgabe. Jedes Bundesland kann daher individuell die Höhe bestimmen. Für 2018 bleibt aber die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages unverändert.