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WEKA (aga) | News | 20.06.2012

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Hat eine arbeitslose Dienstnehmerin Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie mehrere Gewerbeberechtigungen besitzt und geringfügige Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit bezieht?

Das Dienstverhältnis einer echten Dienstnehmerin wird einvernehmlich beendet. Sie besitzt mehrere aufrechte Gewerbeberechtigungen unter anderem für Energetiker, Sprachdienstleister, Übersetzungsbüro einschließlich Dolmetschertätigkeit.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Arbeitslosengeld hat die Dienstnehmerin diese Gewerbeberechtigungen weder zurückgelegt noch ruhend gestellt.

Auch wenn sie aus diesen aufrechten Gewerbeberechtigungen „kein nennenswertes, die Geringfügigkeitsgrenze auch nur annähernd erreichendes Einkommen“ erzielt, hat die Angestellte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht gem § 12 AlVG nämlich dann nicht, wenn durch die geringfügige selbstständige Tätigkeit eine GSVG-Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgelöst wird (VwGH 02.05.2012 2011/08/0194).