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Dokument-ID: 716485

WEKA (aga) | News | 29.11.2017

Ausgleichstaxe 2018

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von Anzahl der Arbeitnehmer.

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2018

Monatliche Ausgleichstaxe 2017

0–24 Arbeitnehmer

keine

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

257,00

EUR

253,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

361,00

EUR

355,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

383,00

EUR

377,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.

Gratis-Download: Berechnung der Pflichtzahl und Ausgleichstaxe

Gratis-Download: Berechnung der Pflichtzahl und Ausgleichstaxe

Sie erfahren in diesem umfassenden Fachbeitrag,

  • wann Sie einen behinderten Mitarbeiter einstellen müssen
  • wieviele behinderte Mitarbeiter einzustellen sind
  • und wie Sie sich der Einstellungsverpflichtung entziehen können.

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