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Dokument-ID: 701585

WEKA (aga) | News | 27.10.2014

Ausstellung des Lohnzettels bei Arbeitsunterbrechung

Wird ein arbeitsrechtlich aufrechtes Dienstverhältnis unterbrochen (zB Bildungskarenz, Zivildienst, etc), so sind bei Ausstellung des Lohnzettels SV zwei Fälle zu unterscheiden.

Wird ein aufrechtes Dienstverhältnis – zB durch die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz – unterbrochen, so sind bei Ausstellung des Lohnzettels SV zwei Fälle zu unterscheiden:

Im ersten und letzten Monat des Jahres liegt ein beitragspflichtiges Entgelt vor

In diesem Fall kann – trotz Unterbrechung des aufrechten Dienstverhältnisses - ein durchgängiger Lohnzettel SV übermittelt werden.

Beispiel

Dienstnehmer A nimmt ab 01.10.2015 eine Bildungskarenz bis 05.12.2015 in Anspruch. Am 06.12.2015 wird das unterbrochene Dienstverhältnis wieder aufgenommen.

Als Beitragszeitraum ist entweder

01/2015 bis 12/2015 oder

01/2015 bis 09/2015 und 12/2015 bis 12/2015

am Lohnzettel SV 2015 anzugeben.

Im ersten und/oder letzten Monat des Jahres liegt kein beitragspflichtiges Entgelt vor:

In diesem Fall ist zwingend der tatsächliche Zeitraum der Pflichtversicherung (von - bis) am Lohnzettel SV einzutragen.

Beispiel

Dienstnehmer B nimmt ab 01.10.2015 eine Bildungskarenz bis 28.02.2015 in Anspruch. Am 01.03.2015 wird das unterbrochene Dienstverhältnis wieder aufgenommen.

Am Lohnzettel

  • 2014 ist als Beitragszeitraum 01/2014 bis 09/2014 und
  • 2015 ist als Beitragszeitraum 03/2015 bis 12/2015

einzutragen.