© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 631127

WEKA (aga) | News | 12.11.2013

Beitragsrechtliche Behandlung von Sachbezügen im Krankenstand

Sind Sachbezüge, die während eines Krankenstandes weiterhin gewährt werden, beitragsfrei oder beitragspflichtig?

Zuschüsse (Geld- und Sachbezüge) des Dienstgebers während eines Krankenstandes sind dann beitragsfrei, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Krankengeld hat und die Zuschüsse weniger als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Krankenstandes betragen.

Ist daher der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, besteht nur dann Beitragspflicht, wenn das gewährte oder gebührende Entgelt das Ausmaß von 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erreicht bzw überschreitet.

Beispiel: Sachbezüge und Krankenstand

Das Gehalt eines Dienstnehmers beträgt EUR 3.000,–, sowie EUR 200,– Sachbezug. Seine Beitragsgrundlage beträgt daher EUR 3.200,- Euro. Im Krankenstand erhält er einen Zuschuss zum Krankengeld in Höhe von 50 % von EUR 3.000,– Euro, dh EUR 1.500,–. Der Sachbezug in Höhe von EUR 200,– wird weitergewährt. Wenn der Dienstnehmer nun EUR 1.700,– erhält, ist der gesamte Betrag beitragspflichtig, weil die Summe mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge beträgt. Sollte der Dienstnehmer nur den Zuschuss zum Krankengeld, also EUR 1.500,– bekommen, sind diese beitragsfrei, weil diese weniger als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Versicherungsfalles betragen.