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Berechnung der Sonderzahlungen bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes
Wie hat die Berechnung der Sonderzahlungshöhe zu erfolgen, wenn der Kollektivvertrag keine Regelung darüber enthält?
Bis dato herrschte Unklarheit, ob die Neuberechnung der Sonderzahlungshöhe entweder durch eine Stichtags- oder eine Mischberechnung zu erfolgen hat, wenn der Kollektivvertrag keine Regelung darüber enthält. Nun hat der OGH in einem aktuellen Judikat entschieden, dass bei Veränderungen des Arbeitszeitausmaßes während des Kalenderjahres, Sonderzahlungen im Wege einer Mischbetrachtung zu aliquotieren sind, sofern der Kollektivvertrag keine andere Regelung trifft. Bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung ist für die Berechnung der Jahresremuneration vom Durchschnittsentgelt im Berechnungszeitraum (12 Kalendermonate) auszugehen (vgl OGH 8 ObS 12/16x).
Weiterführende Informationen zum Thema Aliquotierung von Sonderzahlungen finden Sie als Kunde auf diesem Portal unter Sonderzahlungen
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