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WEKA (aga) | News | 14.06.2011
Berechnung des Jahressechstels bei neuem Dienstverhältnis
Das Jahressechstel ist die Basis für die Entscheidung, ob Sonderzahlungen begünstigt versteuert werden können, es umfasst zwei durchschnittliche Monatsbezüge.
Geht ein Dienstgeber mit demselben Dienstnehmer nach dessen Ausscheiden im selben Kalenderjahr ein neuerliches Dienstverhältnis ein, sind bei Berechnung des Jahressechstels auch die im selben Jahr im Rahmen des vorangegangenen Dienstverhältnisses vom Dienstgeber an den Dienstnehmer ausbezahlten Bezüge zu berücksichtigen.
Im Rahmen einer Antragsveranlagung des Dienstgebers kann eine unrichtige Sechstelberechnung nicht korrigiert werden. Daher führt die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides an den Dienstnehmer insoweit nicht zu einem Haftungsausschluss für den Dienstgeber (UVS RV/1590-W/04 vom 07.04.2011).