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WEKA (aga) | News | 10.08.2017

Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes nach langer Krankheit

In seiner jüngsten Rechtsprechung hat der OGH zur richtigen Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes nach langer Krankheit Stellung genommen.

Sieht ein Kollektivvertrag vor, dass sich die Höhe der Sonderzahlungen nach dem Durchschnitt der Monatsentgelte, die der Dienstnehmer in den letzten drei Kalendermonaten vor der jeweiligen Fälligkeit der Sonderzahlung bezogen hat, richtet, so hat der Dienstnehmer der Höhe nach keinen Anspruch auf die kollektivvertraglichen Sonderzahlungen, wenn er in diesen Zeiträumen keinen Entgelt-(fortzahlungs)anspruch hatte (OGH 28.06.2017, 9 ObA 58/17w).