© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 823336

WEKA (aga) | News | 17.03.2016

Besonderer Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt

Seit 1.1.2016 besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz für Frauen nach einer Fehlgeburt.

Frauen steht nach einer Fehlgeburt ein zeitlich begrenzter Kündigungs- und Entlassungsschutz zu. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Fehlgeburt zu laufen und endet vier Wochen danach, unabhängig davon, ob und wann die Meldung erfolgt (§ 10 Abs 1a MSchG).