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WEKA (aga) | News | 06.01.2016

Das neue Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer

Im Rahmen des Arbeitsmarktgipfels 2015 wurde ein neues Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer beschlossen.

Ziel dieses neuen Bonus-Malus-Systems ist es, die Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) bis zum Jahr 2018 anzuheben.

Unternehmen mit mehr als 25 vollversicherten (freien) Dienstnehmern (ohne Lehrlinge), die bei der Beschäftigung Älterer über einen bestimmten Branchendurchschnitt liegen, erhalten einen Bonus in Form einer zusätzlichen Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1 Prozentpunkten des Dienstgeberbeitrages zum FLAF.

Unternehmen, die unter diesem Branchendurchschnitt liegen, müssen bei Beendigung von Dienstverhältnissen die doppelte Auflösungsabgabe leisten.

Diese Neuregelung des Bonus-Malus-Systems soll erstmals 2017 zur Anwendung kommen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.