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WEKA (aga) | News | 05.05.2015

Die Berücksichtigung des Pendlereuros

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ein Arbeitnehmer den Pendlereuro geltend machen kann?

Der Pendlereuro steht Arbeitnehmern zusätzlich zur Pendlerpauschale zur Verfügung. Dieser ist von der Entfernung zum Arbeitsplatz abhängig und wird als Absetzbetrag gestaltet. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Pendlereuro ist der Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale. Die Beurteilung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Pendlereuro erfolgt für jeden Kalendermonat (BFG 02.01.2015, RV/7103709/2014).

Jeder Pendler bekommt pro Kilometer Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz EUR 2,–. Diese Beurteilung hat danach zu erfolgen, ob im betreffenden Kalendermonat irgendeine Pendlerpauschale – egal ob „kleine“ oder „große“ – zu berücksichtigen ist.
Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Pendlereuro – wie die Pendlerpauschale – aliquotiert.

Beispiel: Pendlereuro

Die Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz beträgt 35 km. Eine Pendlerpauschale steht zu.

Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf einen jährlichen Absetzbetrag in Höhe von EUR 70,–.