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WEKA (aga) | News | 17.09.2020

Dienstfreistellung für COVID-19-Risikogruppen verlängert

Dienstnehmer und Lehrlinge, die zu einer Risikogruppe gehören, haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung.

Dienstnehmer und Lehrlinge, für die ein hohes Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufs besteht, haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, außer

  • der Dienstnehmer oder Lehrling kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder
  • die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist. Dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg miteinzubeziehen.

Ursprünglich war die Freistellung von Risikogruppen nur bis Ende Mai 2020 geplant. Nun wurde jedoch dieser Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 verlängert.