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Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2016/2017
Leider fallen die Feiertage dieses Jahr nicht sonderlich günstig. Anbei finden Sie die nachstehenden Termine für das Einarbeiten von Weihnachten 2016 und den Jahreswechsel. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen dabei eingehalten werden?
Begriffsdefinition
Unter Einarbeiten von Arbeitszeit ist eine Umverteilung der Normalarbeitszeit zu verstehen. Aufgrund von Feiertagen kann die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten. Das bedeutet die in den Wochen des Einarbeitens geleisteten Arbeitsstunden gelten nicht als Überstunden, sondern sind lediglich verteilte Normalarbeitszeitstunden.
Regeln fürs Einarbeiten
Gemäß § 4 Abs 3 Arbeitszeitgesetz (AZG) darf die tägliche Normalarbeitszeit
- bei einem Einarbeitungszeitraum von bis zu 13 Wochen zehn Stunden
- bei einem längeren Einarbeitungszeitraum neun Stunden
nicht überschreiten.
Grundsätzlich ist das Einarbeiten nur an Werktagen von Montag bis Samstag möglich.
Der Einarbeitungszeitraum kann per Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung verlängert werden.
Spezialfall: Mütter und Jugendliche
Für werdende und stillende Mütter gilt gemäß des Mutterschutgsetzes (MSchG), dass sie keinesfalls mehr als 9 Stunden täglich und mehr als 40 Stunden wöchentilch beschäftigt sein dürfen (§ 8 MSchG). Somit ist für diese Personengruppe das Einarbeiten nur schwer möglich.
Jugendliche dürfen zwar auch nur 9 Stunden täglich, jedoch bis zu 45 Stunden wöchentlich arbeiten, was ein Einarbeiten von Arbeitszeit möglich macht. Zu beachten ist aber weiters, dass für Jugendliche eine kollektivvertragliche Verlängerung des Einarbeitungszeitraumes über 13 Wochen hinaus nicht zulässig ist (§ 11 KJBG).
Termine fürs Einarbeiten 2016/2017
Frühester Beginn fürs Einarbeiten |
Einzuarbeitender Arbeitstag |
|
ab 26.09.2016 |
für Samstag, den |
24.12.2016 |
ab 28.09.2016 |
für Dienstatg, den |
27.12.2016 |
ab 29.09.2016 |
für Mittwoch, den |
28.12.2016 |
ab 30.09.2016 |
für Donnerstag, den |
29.12.2016 |
ab 01.10.2016 |
für Freitag, den |
30.12.2016 |
ab 03.10.2016 |
für Samstag, den |
31.12.2016 |
ab 04.10.2016 |
für Montag, den |
02.01.2017 |
ab 05.10.2016 |
für Dienstag, den |
03.01.2017 |
ab 06.10.2016 |
für Mittwoch, den |
04.01.2017 |
ab 07.10.2016 |
für Donnerstag, den |
05.01.2017 |
ab 10.10.2016 |
für Samstag, den |
07.01.2017 |
Mehr Infos
Details zum Thema Einarbeiten von Arbeitszeit sowie hilfreiche Mustervorlagen finden Sie auf dem Portal unter:
Fachbeitrag Einarbeiten von Feiertagen
Mustervorlage Betriebsvereinbarung – Einarbeiten von Fenstertagen