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WEKA (bli) | News | 05.10.2016

Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2016/2017

Leider fallen die Feiertage dieses Jahr nicht sonderlich günstig. Anbei finden Sie die nachstehenden Termine für das Einarbeiten von Weihnachten 2016 und den Jahreswechsel. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen dabei eingehalten werden?

Begriffsdefinition

Unter Einarbeiten von Arbeitszeit ist eine Umverteilung der Normalarbeitszeit zu verstehen. Aufgrund von Feiertagen kann die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten. Das bedeutet die in den Wochen des Einarbeitens geleisteten Arbeitsstunden gelten nicht als Überstunden, sondern sind lediglich verteilte Normalarbeitszeitstunden.

Regeln fürs Einarbeiten

Gemäß § 4 Abs 3 Arbeitszeitgesetz (AZG) darf die tägliche Normalarbeitszeit

  • bei einem Einarbeitungszeitraum von bis zu 13 Wochen zehn Stunden
  • bei einem längeren Einarbeitungszeitraum neun Stunden

nicht überschreiten.

Grundsätzlich ist das Einarbeiten nur an Werktagen von Montag bis Samstag möglich.

Der Einarbeitungszeitraum kann per Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung verlängert werden.

Spezialfall: Mütter und Jugendliche

Für werdende und stillende Mütter gilt gemäß des Mutterschutgsetzes (MSchG), dass sie keinesfalls mehr als 9 Stunden täglich und mehr als 40 Stunden wöchentilch beschäftigt sein dürfen (§ 8 MSchG). Somit ist für diese Personengruppe das Einarbeiten nur schwer möglich.

Jugendliche dürfen zwar auch nur 9 Stunden täglich, jedoch bis zu 45 Stunden wöchentlich arbeiten, was ein Einarbeiten von Arbeitszeit möglich macht. Zu beachten ist aber weiters, dass für Jugendliche eine kollektivvertragliche Verlängerung des Einarbeitungszeitraumes über 13 Wochen hinaus nicht zulässig ist (§ 11 KJBG).

Termine fürs Einarbeiten 2016/2017

Frühester Beginn fürs Einarbeiten

Einzuarbeitender Arbeitstag

ab 26.09.2016

für Samstag, den

24.12.2016

ab 28.09.2016

für Dienstatg, den

27.12.2016

ab 29.09.2016

für Mittwoch, den

28.12.2016

ab 30.09.2016

für Donnerstag, den

29.12.2016

ab 01.10.2016

für Freitag, den

30.12.2016

ab 03.10.2016

für Samstag, den

31.12.2016

ab 04.10.2016

für Montag, den

02.01.2017

ab 05.10.2016

für Dienstag, den

03.01.2017

ab 06.10.2016

für Mittwoch, den

04.01.2017

ab 07.10.2016

für Donnerstag, den

05.01.2017

ab 10.10.2016

für Samstag, den

07.01.2017

Mehr Infos

Details zum Thema Einarbeiten von Arbeitszeit sowie hilfreiche Mustervorlagen finden Sie auf dem Portal unter:

Fachbeitrag Einarbeiten von Feiertagen

Fachbeitrag Zeitguthaben

Mustervorlage Betriebsvereinbarung – Einarbeiten von Fenstertagen

Weitere Mustervorlagen