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WEKA (bli) | News | 25.05.2011

Entlassungsgründe im Krankenstand

Gerade im Winter und zu Zeiten der Grippewelle ein brisantes Thema – Entlassung im Krankenstand. In welchen Fällen stellt ein Krankenstand einen Entlassungsgrund dar?

Krankenstand – Gründe für eine Entlassung

Eine ungerechtfertigte Unterlassung der Arbeitsleistung stellt einen Entlassungsgrund dar. Ein Krankenstand ist zwar eine gerechtfertigte Unterlassung der Arbeitsleistung, in folgenden Fällen kann ein Krankenstand jedoch zu einer Entlassung führen:

  • Wenn Arbeitnehmer die Meldepflichten im Krankenstand verletzten,
  • Wenn Arbeitnehmer eine Krankschreibung erwirken, obwohl sie nicht krank sind,
  • Ein generelles Fehlverhalten im Krankenstand: zB Missachtung der ärztlichen Anordnung

Krankenstand – Meldepflichten

Bei Arbeitsverhinderung durch Erkrankung oder Unfall muss der Arbeitnehmer dies dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Die Form der Krankmeldung kann er dabei prinzipiell frei wählen, zumindest gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften – außer der Arbeitgeber legt eine bestimmte Meldeform fest, zB nur mündlich, dann muss diese eingehalten werden. Ansonsten können folgende Formen der Krankmeldung erfolgen:

  • mündlich bzw telefonisch,
  • per E-Mail, SMS oder Fax,
  • durch andere Mitarbeiter.

Wenn es der Arbeitgeber verlangt, dann muss auch eine ärztliche Krankenbestätigung vorgelegt werden.

Wenn ein Arbeitnehmer der Verpflichtung der Krankmeldung nicht zeitgerecht oder gar nicht nachkommt, dann kann er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt verlieren. Selten aber doch kann dies auch zu einer Entlassung führen. Z B. wenn nachgewiesen wird, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung leicht hätte machen können und gewusst hat, dass dem Arbeitgeber dadurch ein erheblicher Schaden entstehen könnte – Entlassungstatbestand der beharrlichen Dienstverweigerung, 9 Ob A 198/01k.

Beispiel für Entlassung wegen Unterlassung der rechtzeitigen Meldung

Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber fix zugesagt zur Nachtschicht zu erscheinen, da ein wichtiger Auftrag bis zum nächsten Tag fertig zu stellen war. Er erschien dann aber wegen Krankheit nicht, ohne das Fernbleiben zu melden. Der Auftrag konnte somit nicht fertig gestellt werden. Die Entlassung war damit gerechtfertigt.

Fehlverhalten im Krankenstand

Als Fehlverhalten im Krankenstand gilt unter anderem Folgendes:

  • Missachtung von ärztlichen Anordnungen, die den Heilungs- oder Genesungsverlauf beeinträchtigen und somit unnötig den Krankenstand verlängern: Z B. Nichteinhaltung der verordneten Bettruhe, Aufenthalt im Hallen- oder Freibad sowie Fitnessstudio etc
  • Verstoß gegen die Ausgehzeiten: Lebensnotwenige Ausgänge, wie zB der Kauf von Lebensmitteln sind natürlich erlaubt. Aktivitäten wie Sport oder Aushilfsarbeiten können jedoch, wenn der Arzt keine Ausgehzeit eingeräumt hat, in seltenen Fällen zur Entlassung führen.