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WEKA (aga) | News | 21.05.2012

Erhöhung der Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer)

Die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) wird mit 1. Juni 2012 von EUR 0,72 auf EUR 2,00 für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche erhöht.

Für jedes bestehende Dienstverhältnis in Wien hat der Dienstgeber eine Abgabe nach den Bestimmungen des Wr DAG zu entrichten. Diese hat der Dienstgeber monatlich selbst zu berechnen. In die Monatsberechnung sind all jene 4 oder 5 Wochen einzubeziehen, deren Sonntage in diesen Monat fallen.

Die Dienstgeberabgabe ist bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.

Mit 1.Juni 2012 wird nun die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) von EUR 0,72 auf EUR 2,00 für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche eines bestehenden Dienstverhältnisses erhöht:

  • Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem 1. Juni 2012 beginnen, muss der neue Steuersatz von EUR 2,00 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.
  • Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von EUR 0,72 für diese Woche.
  • Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von EUR 0,72.
  • Der neue erhöhte Steuersatz von EUR 2,00 muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.