Dokument-ID: 649059

WEKA (aga) | News | 21.02.2014

Erhöhung des Sachbezuges bei Nutzung eines Firmenwagens für Privatfahrten

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmenauto auch für Privatfahrten zu benützen, dann kommt es mit 01.03.2014 zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte.

Voller Sachbezug

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich USt und NOVA), max EUR 720,– (ab 01.03.2014; davor EUR 600,–) anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.

Schon die bloße Möglichkeit ein arbeitgebereigenes Kfz zu nutzen, führt zum Ansatz eines Sachbezuges (UFS 02.04.2012, RV/3266-W/11).

Halber Sachbezug

Wird das firmeneigene Kfz nachweislich (zB durch Führung eines Fahrtenbuches) im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) nicht mehr als 500 km monatlich benützt, dann sind als monatlicher Sachbezug 0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich USt und NOVA), max EUR 360,– (ab 01.03.2014; davor EUR 600,–) anzusetzen.

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