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WEKA (bli) | News | 08.06.2011

Erkrankung während des Urlaubs

Im Normalfall kommt es zu einer Unterbrechung des Urlaubs, wenn der Arbeitnehmer während dessen erkrankt oder verunglückt. Allerdings ist dies nicht immer so. Welche Ausnahmen bestehen?

In § 5 Urlaubsgesetz ist geregelt, dass es bei Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers während des Urlaubs zur Unterbrechung des Urlaubs kommt. Dabei muss jedoch Folgendes erfüllt sein:

  • Die Erkrankung bzw der Unfall darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss mehr als drei Kalendertage angedauert haben.

Es gilt hierbei also der Grundsatz: Erkrankung bzw Unfall bricht Urlaub ab!

Ausnahmefälle

In folgenden Fällen kommt es nicht zur Unterbrechung des Urlaubs:

  • Wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs eine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, die mit der Erkrankung bzw dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht.
  • Wenn der Arbeitnehmer nach dreitägiger Krankheitsdauer die Krankheit bzw den Unfall nicht seinem Arbeitgeber meldet.

Meldung der Krankheit oder des Unfalls

Prinzipiell hat der Arbeitnehmer die Krankheit bzw den Unfall nach 3 Tagen zu melden. Ist ihm dies aus Gründen, die nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten sind, nicht möglich, dann muss er die Meldung, sobald es die Umstände zulassen, nachholen. D. h. wird die Meldung unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt, dann gilt die Mitteilung als rechtzeitig erfolgt.

Bei Arbeitsantritt ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ohne Verzögerung ein ärztliches Zeugnis oder eine Krankenbestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers zu bringen.

Wenn der Arbeitnehmer im Ausland erkrankt oder verunglückt ist, muss er zusätzlich noch eine behördliche Bestätigung beilegen. In dieser muss bestätigt sein, dass die Person, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, auch als Arzt zugelassen ist. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer in einem Krankenhaus stationär oder ambulant behandelt wurde.