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Firmenparkplatz – Kein Hinzurechnungsbetrag während der Gebührenbefreiung in parkraumbewirtschafteten Zonen?
Während der COVID-19-Krise wurde vielerorts die Gebührenpflicht in parkraumbewirtschafteten Zonen aufgehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf den Ansatz eines Sachbezugs.
Während der COVID-19-Krise wurde vielerorts die Gebührenpflicht in parkraumbewirtschafteten Zonen aufgehoben. Dies wirkt sich auf den Ansatz eines Sachbezugs folgendermaßen aus:
- Kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn die Gebührenbefreiung für einen vollen Kalendermonat besteht.
- Bei erstmaliger Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes während der Gebührenbefreiung ist ebenfalls kein Sachbezug anzusetzen, da noch kein geldwerter Vorteil vorliegt.
- Ein Sachbezug ist voll anzusetzen, wenn die Gebührenbefreiung während eines Kalendermonats beginnt bzw endet. Eine Aliquotierung des Sachbezugs ist nicht vorgesehen.