Dokument-ID: 878479

WEKA (aga) | News | 30.12.2016

Geringfügig Beschäftigte – Neuerungen bei Ausstellung eines Lohnzettels ab 1.1.2017

Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze bringt auch Neuerungen bei der Ausstellung eines Lohn- und Gehaltszettels bei geringfügig Beschäftigten mit sich.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die für einen kürzeren Zeitraum als einen Monat vereinbart werden, sind bei Übermittlung der Lohnzettel SV eigens zu kennzeichnen. Zusätzlich ist auch jeweils ein zeitraumbezogener Lohnzettel SV zu erstellen, wenn der geringfügig Beschäftigte vom selben Dienstgeber im Jahr mehrfach beschäftigt wird.

Beispiel: Lohnzettel – Geringfügige Beschäftigung, kürzer als ein Monat vereinbart

Variante 1:

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 1: 15.02 bis 18.02

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 2: 25.02 bis 28.02

Lohnzettel SV 02/2017, getrennt nach geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 1 und 2

Variante 2:

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 1: 15.02 bis 18.02

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 2: 28.02 bis 03.03

Lohnzettel SV 02/2017 für geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 1

Lohnzettel SV 02–03/2017 für geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 2

Besondere_Beschaftigungsformen

Besondere Beschäftigungsformen

Vertiefende Informationen zum Thema Geringfügige Beschäftigte finden Sie im WEKA Praxishandbuch "Besondere Beschäftigungsformen".

Bestellen Sie das Praxishandbuch "Besondere Beschäftigungsformen" im Weka Shop

Alle Besonderen Beschäftigungsformen im Detail

Ihre Vorteile:

  • Unterstützung bei der Wahl des optimalen Vertragsverhältnisses: Sie kennen die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Besonderheiten der wichtigsten atypischen Beschäftigungsformen und vermeiden so fehlerhafte Arbeitsverträge, die hohe Nachzahlungen von SV-Beiträgen und die Haftung für nicht entrichtete Lohnsteuer nach sich ziehen.
  • Rechtssichere Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern: Sie wissen, welche Vertragspunkte bei Inanspruchnahme einer Bildungskarenz, Elternteilzeit oder Altersteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen. Mustervorlagen für Teilzeitvereinbarungen oder die Beschäftigung von freien und geringfügigen Dienstnehmern unterstützen Sie beim rechtssicheren Abschluss von Arbeitsverträgen.
  • Mehr als 19 verschiedene Beschäftigungsformen: Geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, Elternteilzeit, Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigung uvm

Bestellen Sie das Praxishandbuch „Besondere Beschäftigungsformen“ im Weka Shop