Dokument-ID: 488301

WEKA (aga) | News | 07.11.2012

Höhe der Urlaubsersatzleistung bei einem vermeintlichen "freien Dienstvertrag"

Unter Urlaubsersatzleistung versteht man die Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Doch wie erfolgt die Berechnung bei einem vermeintlichen "freien Dienstvertrag"?

Urlaubsersatzleistung

Ist ein Arbeitsvertrag trotz Bezeichnung als „Werkvertrag“ oder „freier Dienstvertrag“ tatsächlich ein echter Dienstvertrag, so ist der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers für nicht konsumierten Urlaub auf Basis des vereinbarten Entgelts und nicht nach dem kollektivvertraglichen Lohn zu berechnen (OGH 24. 9. 2012, 9 ObA 51/12h).

Exkurs: Echter oder freier Dienstvertrag

Für die Qualifikation einer Vereinbarung als freier oder echter Dienstvertrag kommt nicht auf die Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses an. Ebenso nicht ob sie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer der rechtlichen Tragweite ihres Verhaltens bewusst waren. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechtsbeziehungen. Die unrichtige Qualifikation der Art einer Dienstleistung ändert daher grundsätzlich nichts am Inhalt einer Vereinbarung, nach der für einen festgelegten Leistungsumfang ein bestimmtes Entgelt geschuldet wird.

Siehe auch:

  • Urlaubsersatzleistung
  • Typische Merkmale eines freien Dienstvertrages