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Dokument-ID: 423708
Keine Werbungskosten ohne Vorlage von Nachweisen
Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind.
Wurden trotz Aufforderung durch die Abgabenbehörde Werbungskosten nicht nachgewiesen, und ist die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung für den Werbungskostenabzug nicht glaubhaft, sind über den gesetzlichen Werbungskostenpauschbetrag hinausgehend keine Werbungskosten anzuerkennen (UFS, 31.05.2012, RV/0935-W/12).