Dokument-ID: 844522

WEKA (aga) | News | 30.06.2016

Kilometergeld, Parkgebühren und Parkscheine

Können Parkgebühren und Mautkosten zusätzlich zum amtlichen Kilometergeld steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden?

Das Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung aller mit der Fahrzeughaltung anfallenden Kosten. Parkgebühren sind daher mit dem Kilometergeld abgegolten. Nutzt ein Dienstnehmer sein privates KFZ für Dienstreisen und bezahlt der Dienstgeber zusätzlich zum vollen amtlichen Kilometergeld auch noch weitere Aufwendungen, wie Parkgebühren, Mautkosten oder die Autobahnvignette, so sind diese ersetzten Aufwendungen steuer- und beitragspflichtig. Stellt ein Dienstgeber dem Dienstnehmer Parkscheine zur Verfügung, so stellen diese einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, welcher steuerpflichtig ist.

Wird jedoch nicht das volle amtliche Kilometergeld ausbezahlt, so kann der auf das volle Kilometergeld fehlende Betrag für den Ersatz von Park- oder Mautkosten steuer- und beitragsfrei verwendet werden.

Fallen im Zuge einer Dienstreise sowohl Kilometergelder als auch Parkgebühren an und sind die Parkgebühren höher als das zustehende Kilometergeld, kann der Arbeitgeber diese höheren Parkgebühren anstelle des Kilometergeldes auszahlen. Diese Verrechnungsmethode hat aber für einen längeren Zeitraum (Kalenderjahr) zu erfolgen. Ein Wechsel zwischen Kilometergeldersatz und dem Ersatz von tatsächlichen Kosten je einzelner Dienstreise ist nicht erlaubt.

Quelle: Nödis Nr 6/2016