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WEKA (aga) | News | 03.06.2015

Neuer KV-Beitrag für Lehrlinge für die ersten beiden Lehrjahre!

Mit 1.1. 2016 kommt es zur Schaffung eines eigenen einheitlichen Krankenversicherungsbeitrages für Lehrlinge.

Bis dato wurde der KV-Beitrag für Lehrlinge für die ersten beiden Lehrjahre aus den Mitteln der Krankenversicherung getragen. Diese Begünstigung soll nunmehr entfallen. Im Gegenzug wird mit 1.1.2016 jedoch ein eigener, geringer Beitragssatz für Lehrlinge eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber zu tragen sein wird. Dieser Beitragssatz soll 3,35 % betragen (Lehrling 1,67 %, Dienstgeber 1,68 %).

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.