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WEKA (aga) | News | 20.06.2018
Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener ab 01.07.2018
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Mit 01.07.2018 gilt folgende Staffelung:
Grenzwert 2018 |
Höhe |
Beitrags- |
bis EUR 1.648,00 |
beitragsfrei |
N25a |
EUR 1.648,01 bis EUR 1.798,00 |
1 % |
N25b |
EUR 1.798,01 bis EUR 1.948,00 |
2 % |
N25c |
ab EUR 1.948,01 |
3 % |
- |
Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.