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WEKA (aga) | News | 21.04.2016

SV-Abmeldung bei Dienstgeberkündigung im Krankenstand

Was muss man bei der SV-Abmeldung eines Dienstnehmers beachten, wenn dieser während eines Krankenstandes gekündigt wird.

Arbeitnehmer können auch während eines Krankenstandes oder Kuraufenthaltes gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Allerdings hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Krankenentgelt gegen den Arbeitgeber, wenn der Krankenstand zum Endtermin der Kündigung noch nicht beendet ist.

Beispiel: Dienstgeberkündigung im Krankenstand

Ein Dienstnehmer wird während seines Krankenstandes per 15.05. gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Dienstnehmer noch Anspruch auf drei Tage Urlaubsersatzleistung, sowie bis 09.05. auf 50 % Entgeltfortzahlung und ab 10.05. bis laufend auf 25 % EFZ.

Als Abmeldegrund ist Kündigung durch Dienstgeber anzugeben. Das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses ist der 15.05. bzw endet der Entgeltanspruch am 18.05. (Urlaubsersatzleitung vom 16.05. bis 18.05.). Der betriebliche Vorsorgebeitrag ist bis 18.05. zu leisten.

Da es sich beim 25 %-Krankenentgelt um kein Entgelt iSd ASVG handelt, führt dieser Zuschuss zu keiner Verlängerung der Pflichtversicherung.