© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 979024

WEKA (aga) | News | 19.02.2018

SV-Anmeldung: Dienstnehmer erkrankt vor Jobantritt

Wann ist ein Dienstnehmer bei der Krankenkasse anzumelden, wenn dieser noch vor dem Jobantritt erkrankt?

Als Arbeitsantritt gilt jener Zeitpunkt, zu dem der Dienstnehmer vereinbarungsgemäß am Arbeitsort erscheint. Im Falle einer Krankheit vor Dienstantritt ist der Dienstnehmer erst mit dem tatsächlichem Beschäftigungsbeginn bei der Sozialversicherung anzumelden (vgl auch Dienstgeberinfo Juli 2017, www.stgkk.at).

Beispiel:

Mit einem Dienstnehmer wird vereinbart, dass er am 15.04. seinen Dienst antritt. Am 10.04. teilt er dem Dienstgeber telefonisch mit, dass er erkrankt ist. Der Dienstnehmer schickt eine Krankenstandsbestätigung, wonach er bis 20.04. vom Arzt krankgeschrieben ist. Erst mit dem tatsächlichem Beschäftigungsbeginn am 20.04 ist der Dienstnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.