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WEKA (aga) | News | 20.04.2016

Schutzimpfung für leitende Angestellte – Ist diese steuerfrei?

Ob Grippe-Impfung, Zecken-Impfung oder Pneumokokken-Impfung – in der Regel sind Impfungen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter lohnsteuer- und beitragsbefreit, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Impfungen sind in der Regel steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Gewährung des Vorteils an alle Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern.

Unter Gruppen von Arbeitnehmern sind zB

  • alle Arbeiter,
  • alle Angestellten,
  • Schichtarbeiter oder
  • abgegrenzte Berufsgruppen wie zB Chauffeure, Monteure, Innendienst- bzw Außendienstmitarbeiter, gesamtes kaufmännisches oder technisches Personal, Verkaufspersonal, alle Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von einer bestimmten Anzahl von Jahren

zu verstehen.

Leitende Angestellte eines Unternehmers stellen jedoch keine eigene Gruppe dar. Daher ist die Zeckenimpfung nicht steuer- und abgabenfrei zu behandeln, dh es fallen Lohnsteuer, SV-Beiträge und sonstige Lohnnebenkosten an.