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Dokument-ID: 794378
Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAG ab 1.1.2018
Die Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages (DB-Beitrag) obliegt allen Dienstgebern, die im Inland Dienstnehmer beschäftigen. Dieser wird 2017 und 2018 gesenkt.
Im Rahmen des Arbeitsmarktgipfel 2015 wurde beschlossen, dass der Dienstgeberbeitrag zum FLAG schrittweise gesenkt wird. Anb 1.1. 2018 beträgt der DB nur mehr 3,9 % der Beitragsgrundlage.
Gratis-Dokument: Der Dienstgeberbeitrag zum FLAG

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- den Dienstgeberbeitrag richtig berechnen,
- die aktuellen Beitragssätze richtig anwenden
- und den Dienstgeberbeitrag noch weiter reduzieren können.
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