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Dokument-ID: 655532
Senkung des IESG-Beitrages
Neben der Senkung des Insolvenz-Entgelt-Beitrags wird auch der Unfallversicherungsbeitrag reduziert.
Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2015 0,45 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten (auch für freie Dienstnehmer).
Bereits mit 1.7.2014 kommt es zur Senkung des UV-Beitrages auf 1,3 %.