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WEKA (aga) | News | 03.06.2011

Sind freiwillige Abfertigungen im Abfertigungssystem "neu" DB- und DZ-pflichtig?

Bis dato war umstritten, ob freiwillige Abfertigungen im Abfertigungssystem "neu" der DB- und DZ-Pflicht unterliegen. Nun hat der UFS (RV/0766-G/07, 09.11.2010) diese Frage mit "Ja" entschieden.

Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse, die das vorgesehene (Pflicht-)Ausmaß von 1,53 % überschreiten, sind DB-pflichtig. Wenn freiwillige überhöhte Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse eine Steuerpflicht des DB auslösen, ist daher kein Grund erkennbar, warum freiwillige, bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlte Abfertigungen, von der Steuerpflicht des DB und DZ befreit sein sollen.