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WEKA (aga) | News | 25.01.2013

Urlaubsanspruch bei geänderter Wochenarbeitszeit

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei einem Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit? Diese Frage hat der OGH (24. 10. 2012, 8 ObA 35/12y) beantwortet.

Arbeitet ein Dienstnehmer regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche, so ist der Anspruch auf Jahresurlaub zu aliquotieren. Zum Beispiel entspricht ein einziger konsumierter Tag Urlaub in einer 2-Tage-Woche bereits dem Verbrauch einer halben Urlaubswoche.

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bei aufrechtem Dienstverhältnis eine Änderung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (zB von 2 auf 5 Tage) und besteht bei Beginn dieser Phase noch ein unverbrauchtes Urlaubsguthaben aus der Teilzeitbeschäftigung, dann ist der Urlaubsanspruch den geänderten Arbeitszeitverhältnissen anzupassen.

Jedem Arbeitnehmer hat bei Vollzeitbeschäftigung einen Urlaubsanspruch von fünf (bzw sechs) Wochen pro Jahr (§ 2 UrlG). Bei einem Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit erhöht sich die Anzahl der Arbeitstage und ein noch nicht verbrauchter Urlaub muss so aufgewertet werden, dass auch in der Vollzeitphase weiterhin insgesamt die gesetzliche Anzahl an Urlaubswochen pro Jahr gewährleistet sind.

Hat der Dienstnehmer bereits während der Teilzeit Urlaub verbraucht, so ist dieser Verbrauch zur Ermittlung des zu übertragenden Guthabens ebenfalls aliquot aufzuwerten und vom Gesamtanspruch abzuziehen (OGH 24. 10. 2012, 8 ObA 35/12y).